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Volksgarten: Neuerliche Schutzzone verordnet

12.07.2024

Nach einem Anstieg der Suchtmittelkriminalität verordnet die Landespolizeidirektion (LPD) Steiermark eine neuerliche Schutzzone (§ 36a SPG) für den Grazer Volksgartenpark. Sie soll vorrangig Kinder vor Straftaten schützen. Die Verordnung tritt mit 15. Juli 2024 in Kraft und ist vorerst sechs Monate lang aufrecht.

Anstieg der Suchtmittelkriminalität

Die sicherheits- und kriminalpolizeiliche Lage im öffentlichen Raum wird laufend einer Evaluierung durch Exekutive und Sicherheitsbehörden unterzogen. So zeigt eine Analyse der jüngsten Daten einen deutlichen Anstieg an Suchtmitteldelikten im Grazer Volksgartenpark. Dabei stellte die Polizei innerhalb des ersten Halbjahres 2024 im betroffenen Park und im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres einen Anstieg der Delikte um rund 45 Prozent fest (2023: 149; 2024: 216). Zudem stöberten Suchtmittel-Spürhunde der Polizeidiensthundeinspektion Graz heuer bereits Drogen im Straßenverkaufswert von rund € 60.000.- allein im Volksgartenpark auf. Dabei handelt es sich um rund fünf Kilogramm Marihuana, aber auch Kokain oder Amphetamin (z.B. Ecstasy-Tabletten), welches in sogenannten „Drogen-Bunkern" versteckt sichergestellt wurde. Suchtmittel, die auch beim Auffinden durch Kinder eine erhebliche Gefahr darstellen können.
    

Schutz der Kinder oberste Priorität    

Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) sieht für derartige Fälle und mit dem Zweck des Schutzes Minderjähriger die Möglichkeit einer Schutzzone (§ 36a SPG) rund um Schulen, Kindergärten oder vergleichbarer Schutzobjekte vor. Diese kann zeitlich beschränkt für maximal sechs Monate von der örtlichen Sicherheitsbehörde verordnet werden, bevor eine neuerliche Überprüfung erforderlich ist. Aufgrund des nun festgestellten Anstiegs der Suchtmitteldelikte im Volksgarten und der diagnostizierten Trendumkehr in einer Langzeitbeobachtung verordnete die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) nun eine derartige Schutzzone für den Volksgartenpark in Graz. Die diesbezügliche Verordnung tritt mit 15. Juli 2024 (00:00 Uhr) für längstens sechs Monate in Kraft.

 

Betretungsverbot und Strafen möglich

Neben ohnehin erstatteten Anzeigen kann die Polizei nun beim Verdacht gerichtlich strafbarer Handlungen nach dem Straf-, Verbots- oder Suchtmittelgesetz auch Betretungsverbote für den Bereich der Schutzzone aussprechen und Personen aus dieser wegweisen. Dabei sind bei Missachtung (zusätzliche) Geldstrafen bis zu € 1.000.- (im Wiederholungsfall bis zu € 4.600.-) oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen möglich. Die Polizei wird den Kontrolldruck weiterhin erhöhen und die Schutzzone verstärkt im Zuge des Streifendienstes sowie mit gezielten Schwerpunktkontrollen uniformiert und zivil überwachen. Weitere Schutzzonen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.

  

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