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Waldbrandverordnung ist in Kraft

20.03.2024

Als vorbeugende Maßnahme gegen die Waldbrandgefahr hat Bürgermeisterin Elke Kahr eine Verordnung erlassen, die das Feuerentzünden und Rauchen in den Grazer Waldgebieten sowie in der Nähe der Wälder (Gefährdungsbereich) untersagt.

Die Waldbrandverordnung gilt bis 31. Dezember 2024. Die Strafandrohung bei Verstößen beläuft sich auf bis zu 7.270 Euro oder/und vier Wochen Arrest!

Die Verordnung im Wortlaut finden Sie hier.

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