Auch wenn es zu lieb gewonnenem Brauchtum gehört: Osterfeuer sind in Graz generell verboten! Festgelegt ist dieses Verbot in der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes Steiermark bzw. in der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung.
Auch in vielen Grazer Umlandgemeinden sind Brauchtumsfeuer beschränkt. Pro Gemeinde darf oft nur ein Feuer entfacht werden (meist direkt von der Gemeinde organisiert).
Bitte beachten Sie das Osterfeuer-Verbot genauso wie die Waldbrandverordnung, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen in den Grazer Waldgebieten und in der Nähe der Wälder (Gefährdungsbereich) untersagt!
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