- Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt müssen alle Unfallbeteiligten anhalten und die nächste Polizeidienststelle (Notruf 133) verständigen.
- Die Unfallstelle absichern
- Die Unfallbeteiligten haben an der Feststellung des Unfallhergangs mitzuwirken.
- Ist beim Unfall nur Sachschaden entstanden, kann die Verständigung der Polizei unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten einander Name und Anschrift nachweisen können. Am besten füllen Sie an Ort und Stelle einen Europäischen Unfallbericht aus und lassen ihn von den Beteiligten unterschreiben. Falls Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, sollten folgende Daten ausgetauscht werden: Namen und Adressen der Unfallbeteiligten; Namen und Adressen von Zeug:innen; Namen der Haftpflichtversicherungsunternehmen; die Versicherungspolizzennummern.
- Wird die Polizei verständigt, obwohl kein Personenschaden vorliegt, muss die Person, die die Polizei ruft, eine "Blaulichtsteuer" bezahlen. Diese wird bei eventuell von der Haftpflichtversicherung des Unfallverschulder zurück gezahlt.
- Wurde jemand verletzt? Dann sofort Erste Hilfe leisten und die Rettung unter Notruf 144 verständigen.
- Wer an einem Unfall beteiligt ist und nicht anhält, Hilfe leistet oder Hilfe holt oder die Polizei verständigt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Fahrerflucht kann mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden.
- Der Verkehrsunfall ist innerhalb einer Woche der eigenen Haftpflichtversicherung, der gegnerischen Haftpflichtversicherung und falls vorhanden der eigenen Kaskoversicherung und Rechtsschutzversicherung zu melden.
- Ruhe bewahren!
- Warnblinkanlage einschalten, so wird der nachfolgende Verkehr auf das Problem aufmerksam.
- Bringen Sie das Auto von der Fahrbahn herunter, halten Sie an einer geeigneten Stelle an, etwa einem Park- oder Rastplatz oder einen Pannenbucht. Im Notfall benutzen Sie den Pannenstreifen.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug so weit rechts wie möglich ab.
- Schalten Sie den Motor ab
- Ziehen Sie Ihre Warnweste an. In Österreich ist das Mitführen einer Warnweste Pflicht und zwar für alle Insassen.
- Vorsicht beim Aussteigen! Am besten steigen Sie auf der Seite aus, die von der Fahrbahn abgewandt ist.
- Warndreieck aufstellen und Unfallstelle absichern. Das ist besonders in einer unübersichtlichen Kurve, bei Regen, Nebel oder Dunkelheit wichtig. Das Warndreieck am rechten Fahrbahnrand mir und 200 Metern Abstand zu Fahrzeug aufstellen.
- Die Insassen des Fahrzeuges in Sicherheit bringen, auf der Autobahn am besten hinter der Leitschiene. Achtung: Absturzgefahr! Nicht im Auto sitzen bleiben, es könnte zu einem Aufprallunfall kommen.
- Nur wenn Ihr Fahrzeug mitten auf der Fahrbahn stehenbleibt sollten Sie sitzen bleiben. Sie könnten sonst beim Überqueren der Fahrbahn verletzt werden.
- Hilfe holen. Notruf an die Polizei unter Tel. 133 oder Euro-Notruf 112 absetzen. Auf Autobahnen zur nächsten Notrufsäule gehen, die alle zwei Kilometer zu finden sind. Rote Richtungspfeile auf Leitschienen oder Leitpflöcken zeigen den Weg zur nächsten Säule. Nicht auf der Autobahn, sondern hinter der Leitschiene gehen.
- Auf dem Pannenstreifen darf man nur anhalten, wenn das Kraftfahrzeug ein technisches Gebrechen hat oder ein Notfall passiert ist.
- Den Pannenstreifen darf man nur zur Bildung der Rettungsgasse befahren. (Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes.)
- Warnblinkanlage einschalten
- Wenn man das Fahrzeug verlässt muss man eine Warnweste tragen.
- Möglichst nicht die Fahrbahn betreten, sondern auf der Beifahrerseite aussteigen.
- Am besten hinter der Leitplanke zur nächsten Notrufsäule gehen. Beachten Sie die Pfeilmarkierungen mit Meterangaben auf den Leitpflöcken - so kommen Sie am schnellsten zur nächsten Notrufsäule.
- Über die Notrufsäule angeben, wo man mit dem defekten Fahrzeug, dem Notfall steht.
Was ist der Pannenstreifen überhaupt? Es ist der rechts neben dem Fahrstreifen befindliche Teil der Straße, der durch eine durchgehende Bodenmarkierung von der Richtungsfahrbahn abgegrenzt ist. Wer den Pannenstreifen widerrechtlich befährt, muss mit einer Strafe rechnen.