Seit 1. Jänner 2012 besteht auf Österreichs Autobahnen, Schnell- und Autostraßen bei Stau oder stockendem Verkehr die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn und ermöglicht die freie Zu- und Durchfahrt von Einsatzkräften. Die Rettungsgasse bringt Einsatzfahrzeugen bis zu vier Minuten Zeitersparnis - bei einem Unfall können diese Minuten über Leben und Tod eines Menschen entscheiden.
Die Rettungsgasse darf nur von Polizei, Feuerwehr, Rettung, Straßen- und Pannendienst benutzt werden.
Bei stockendem Verkehr oder Stau wird die Rettungsgasse so gebildet:
- Auf einer zweispurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der ersten Spur nach rechts auf den Pannenstreifen und die Fahrer der zweiten Spur weichen soweit als möglich nach links aus.
- Auf einer zweispurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der ersten Spur nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straße, aus und die Fahrer der zweiten Spur weichen nach links aus.
- Auf einer dreispurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der ersten Spur auf den Pannenstreifen und die Fahrer der zweiten Spur rücken nach rechts auf die erste Spur nach. Die Fahrer der dritten Spur fahren nach links, so dass zwischen der zweiten und dritten Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
- Auf einer dreispurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der ersten und zweiten Spur parallel nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straßen, aus und die Fahrer der dritten Spur nach links, so dass zwischen zweiter und dritter Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
- Auf einer vierspurigen Fahrbahn mit Pannenstreifen weichen die Fahrer der ersten Spur auf den Pannenstreifen aus, die Fahrer der zweiten und dritten Spur rücken parallel nach rechts nach, und die Fahrer der vierten Fahrspur weichen mit Ihren Fahrzeugen nach links aus.
- Auf einer vierspurigen Fahrbahn ohne Pannenstreifen weichen die Fahrer der ersten, zweiten und dritten Spur parallel nach rechts, bis zum Ende der befestigten und befahrbaren Straßen, aus und die Fahrer der vierten Spur nach links, so dass zwischen dritter und vierter Spur die „Rettungsgasse" entsteht.
Die „Rettungsgasse" ist für die beiden linken Fahrspuren, vorgesehen, unabhängig davon, wie viele Fahrspuren vorhanden sind. Fahrer:innen sollen bereits bei drohendem Stau beginnen, eine Rettungsgasse zu bilden.
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!